Hallenordnung

Mit dieser Hallenordnung wird vom Tennisvereins „Blau-Weiß Ratzeburg“ die Nutzung der Tennishalle geregelt. 
Sie ist für alle Besucher und Nutzer der Tennishalle bindend und einzuhalten. 

1. Spielberechtigung 
Die vereinseigene Tennishalle steht primär den Mitgliedern zur Verfügung. Freie Plätze werden auch an Gäste des Vereins vergeben. Mit dem Buchen eines Hallenplatzes erkennt der Mieter diese Hallenordnung an und erlangt die Spielberechtigung. Das Buchen erfolgt über das Buchungssystem der Fa. BookAndPlay. Die Halle darf ausschließlich von spielberechtigen Personen für die Zeit der Spielberechtigung während der offiziellen Öffnungszeiten von 7.00 bis 23.00 Uhr genutzt werden. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. 

2. Buchungen von Abos und Einzelstunden 
Alle Buchungen erfolgen nach erfolgreicher Registrierung über das Buchungssystem „BookAndPlay“ (siehe „www.bookandplay.de“ und „www.tennis-ratzeburg.de“). Für Buchungen, die mehr als 14 Tage im Voraus geplant werden – z.B. bei Abo-, Saison- oder Gruppenbuchungen -, ist der Hallenbuchungswart per Mail zu kontaktieren. Dagegen sind zeitnahe Buchungen, die bis zu 14 Tage im Voraus geplant sind, direkt bei BookAndPlay vom Spieler zu buchen. Sofern der Buchung seitens des Tennisvereins „Blau-Weiß Ratzeburg“ nicht widersprochen wird, sind die Buchungen verbindlich und kostenpflichtig, unabhängig davon ob gespielt wird. Stornierungen sind nur bis 24 Stunden vor Beginn der Spieleinheit möglich. Danach ist die Hallenstunde kostenpflichtig. Das Entgelt der gebuchten Einzelstunden wird nachträglich in der Regel monatlich vom Bankkonto des buchenden Spielers eingezogen. Im Entgelt von Abos und Einzelstunden ist die Nutzung des Hallenlichts eingeschlossen. 

3. Vertragsabschluss 
Der Vertrag kommt in Erfüllung der Ziffern 1 und 2 zustande, es sei denn, dass der Tennisverein „Blau-Weiß Ratzeburg“ der Buchung widerspricht. Für Abo-Buchungen steht ein gesonderter Mietantrag zur Verfügung. Der Mieter ist berechtigt, die von ihm gebuchten Stunden an Dritte – immer unter Beachtung dieser Hallenordnung – weiterzugeben. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass bei Störungen in der Strom- und Heizungsversorgung, des Buchungssystem BookAndPlay sowie höherer Gewalt kein Anspruch auf Ersatzstunden bzw. eine Erstattung der Platzmiete besteht. Bestandteil des Vertrages ist diese Hallenordnung und die Preisliste. Bei Zuwiderhandlungen, die zu einem Hallenverbot führen, wird die verbleibende Platzmiete nicht erstattet. 

4. Nutzungsbedingungen der Halle / Verhaltensregeln 
Die Spielzeit beträgt mindestens eine Stunde. Es dürfen ausschließlich nur Tennisschuhe verwendet werden, die eine glatte Sohle haben und unter der Kategorie „Teppichschuh“ fallen. Dazu gehören insbesondere Tennisschuhe mit grauer glatter Sohle. Alle verwendeten Tennisschuhe bedürfen außerdem der Kennzeichnung „non-marking“. Alternativ darf der Tennisplatz auf Strümpfen betreten werden.“ Tennisverein „Blau-Weiß“ e.V. Ratzeburg Mechower Str. 60, 23909 Ratzeburg Jeder Spieler ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass Tennisspieler des Nachbarplatzes nicht gestört oder beeinträchtigt werden. Das betrifft nicht nur die Geräuschentwicklung. Es besteht absolutes Rauch- und Alkoholverbot. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet. Abfall ist in die bereitgestellten Behälter zu werfen. Essen und Trinken ist in der Halle verboten mit der Ausnahme von Wasser und Obst zur Stärkung beim Spiel. Generell ist auf die Sauberkeit von Halle, Umkleideräume, Duschen und sonstigen Räumlichkeiten zu achten. Sämtliche Einrichtungen und Einrichtungsgegenstände sind funktionsgerecht und absolut pfleglich zu behandeln. Technische Einrichtungen / Anlagen (z.B. Heizung, Sicherungskasten) sind nur durch Verantwortliche des Tennisvereins „Blau-Weiß Ratzeburg“ zu bedienen. Sollte etwas nicht in Ordnung sein, ist bitte der Vorstand enstpr. zu informieren, damit der Mangel abgestellt werden kann. 

5. Hausrecht 
Den Anweisungen von bevollmächtigten Vertretern des Tennisvereins „Blau-Weiß Ratzeburg“ ist Folge zu leisten. Der Tennisverein „Blau-Weiß Ratzeburg“ behält sich in Ausnahmefällen (z. B. Reparaturen, Veranstaltungen) vor, zugeteilte Plätze zu ändern bzw. Ersatzspielzeiten zur Verfügung zu stellen. Zuwiderhandlungen gegen diese Hallenordnung können einen Grund zur fristlosen Kündigung des Vertrages darstellen ohne Rückvergütung vorausbezahlter Entgelte. Der Tennisverein „Blau-Weiß Ratzeburg“ behält sich das Recht vor, Spieler bei Zuwiderhandlung aus der Halle zu verweisen. Unbeschadet hiervon bleiben Schadensersatzansprüche bei verursachten Beschädigungen von Vereinsvermögen und Verunreinigungen. 

6. Haftung 
Die Nutzung der Halle erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Tennisvereins „BlauWeiß Ratzeburg“, Halle und Einrichtungen in verkehrssicherem Zustand zu halten. Der Tennisverein „BlauWeiß Ratzeburg“ haftet nicht für fahrlässig verursachte Schäden und Unfälle, die Nutzern beim Spielbetrieb und der Benutzung der Anlagen und Einrichtungen innerhalb und außerhalb der Tennishalle einschließlich der Zufahrten und Parkplätze erleiden. Ebenfalls haftet er nicht für Diebstähle und Schäden an mitgebrachten Gegenständen. Der Nutzer haftet für alle von ihm, seinen Mitspielern und Gästen verursachten Schäden. Schäden und Verunreinigungen sind dem Tennisverein „Blau-Weiß Ratzeburg“ unverzüglich zu melden. 

Der Vorstand 
Hallenbuchungswart: Joachim Degen 
eMail: hallenbuchung@tennis-ratzeburg.de 

Stand: August 2022

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